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R22 - Verbot

 

Wir möchten die Verunsicherung vieler Betreiber

von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepump-

en zum Anlass nehmen und Sie über die geänder-

ten gesetzlichen Regelungen informieren.

 

 

R22    ist gemäß ChemOzonSchichtV seit

           dem 01.01.2000 in Neuanlagen in

           Deutschland verboten.

 

R22    ist seit 01.01.2010 als Frischware

           zur Wartung und Instandhaltung

           von Anlagen nicht mehr zugelassen.

           Grundsätzlich darf nur noch recyceltes

           R22 verwendet werden. Bei der Bereit-

           stellung ist jedoch mit deutlichen Eng-

           pässen und erheblichen Preissteigerung-

           en zu rechnen.

 

R22    ist ab dem 01.01.215 zur Verwendung

           verboten. Eingriffe in Kältekreisläufe

           dieser Anlagen sind nicht mehr zu-

           lässig. Im Fall von Reparaturen sind

           die Anlagen dauerhaft ausser Betrieb

           zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Betrieber von Kälteanlagen

ergeben sich außerdem neue Pflichten

seit dem 01.01.2010.

 

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

    Version: 2012-01-23-4

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