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R22 - Verbot
Wir möchten die Verunsicherung vieler Betreiber
von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepump-
en zum Anlass nehmen und Sie über die geänder-
ten gesetzlichen Regelungen informieren.
R22 ist gemäß ChemOzonSchichtV seit
dem 01.01.2000 in Neuanlagen in
Deutschland verboten.
R22 ist seit 01.01.2010 als Frischware
zur Wartung und Instandhaltung
von Anlagen nicht mehr zugelassen.
Grundsätzlich darf nur noch recyceltes
R22 verwendet werden. Bei der Bereit-
stellung ist jedoch mit deutlichen Eng-
pässen und erheblichen Preissteigerung-
en zu rechnen.
R22 ist ab dem 01.01.215 zur Verwendung
verboten. Eingriffe in Kältekreisläufe
dieser Anlagen sind nicht mehr zu-
lässig. Im Fall von Reparaturen sind
die Anlagen dauerhaft ausser Betrieb
zu nehmen.
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